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   VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381   

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https://dejure.org/2007,40016
VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381 (https://dejure.org/2007,40016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2007 - 24 B 06.2381 (https://dejure.org/2007,40016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 24 B 06.2381 (https://dejure.org/2007,40016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheliche Lebensgemeinschaft, Aufenthaltsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381
    Da es sich insoweit um eine Anfechtungsklage handelt, ist auf die Sach- und Rechtslage im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerwG vom 1.7.2003 InfAuslR 2004, 54; BayVGH vom 25.6.2007, Az. 24 B 05.1167).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381
    Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn dem Kläger ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zusteht (BVerwG vom 27.6.1995 BVerwGE 99, 28; BVerwG vom 12.12.1995 BVerwGE 100, 130; BayVGH vom 25.6.2007, Az. 24 B 05.1167).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381
    Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn dem Kläger ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zusteht (BVerwG vom 27.6.1995 BVerwGE 99, 28; BVerwG vom 12.12.1995 BVerwGE 100, 130; BayVGH vom 25.6.2007, Az. 24 B 05.1167).
  • VG Dresden, 27.01.2009 - 3 L 1918/08

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, nachträgliche

    Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn der Antragstellerin ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zusteht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995, BVerwGE 99, 28; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1995, BVerwGE 100, 130; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2007, Az. 24 B 06.2381, Juris).

    Entscheidend ist vielmehr, da das Gesetz auf den Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abstellt, ob die tatsächliche Verbundenheit der Ehegatten, die regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt (vgl. Hailbronner, Kommentar zum Aufenthaltsgesetz, RdNr. 11 zu § 31; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2007, Az. 24 B 06.2381, Juris), geendet hat.

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, die einer wertenden Beurteilung unterliegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2007, a. a. O.).

    Ob eine eheliche Lebensgemeinschaft endgültig beendet ist, kann aufgrund der Dauer des Getrenntlebens, den Erklärungen der Ehegatten gegenüber der Ausländerbehörde und im Ehescheidungsverfahren sowie aufgrund sonstiger Anhaltspunkte (z. B. Scheidungsantrag, entsprechende Eintragung in der Lohnsteuerkarte, Umzugsmeldungen, Bekundungen von Zeugen, Eingehen einer anderen festen Beziehung) festgestellt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2007, a. a. O.).

  • VG Hamburg, 08.10.2010 - 15 E 898/10

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht: Ermittlung der Ehebestandszeit bei

    Die Relevanz von vorübergehenden Trennungen für den Zweijahreszeitraum nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist unter Berücksichtigung des oben dargelegten Sinnes der Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft zu beurteilen, nämlich der Annahme eines bestimmten Integrationsgrads des ausländischen Ehegatten, der ein eigenständiges Aufenthaltsrecht rechtfertigt (vgl. zum Folgenden insbesondere VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.6.2002, 11 S 800/02, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 9.2.2001, 10 CS 00.1916, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 11.5.2006, 24 B 04.3525, juris Rn. 20; Beschl. v. 12.9.2007, 24 CS 07.2053, juris Rn. 22; Urt. v. 12.12.2007, 24 B 06.2381, juris Rn. 28).

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, die einer wertenden Beurteilung unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Urt. v. 12.12.2007, 24 B 06.2381, juris Rn. 28 ff.).

    In der Gesamtschau mit den übrigen objektiven Anhaltspunkten ist jedoch wahrscheinlicher davon auszugehen, dass es sich bei ihr nicht um eine ernsthafte Verlautbarung einer dauerhaften Trennungsabsicht handelte (vgl. zur kritischen Würdigung entsprechender "Absichtserklärungen" gegenüber Behörden auch BayVGH, Urt. v. 12.12.2007, 24 B 06.2381, juris Rn. 30 f.), sondern um eine Momentaufnahme der in dem Zeitraum von zweieinhalb Monaten bestehenden und in ihrer Intensität schwankenden Spannungen, die durch den Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartete, ausgelöst, aber später wieder überwunden worden sind.

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1680

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, die einer wertenden Betrachtung unterliegen (BayVGH vom 1.12.2007 Az. 24 B 06.2381 RdNr. 28 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 1 S 16.1319

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten einer Deutschen, da

    Dabei kann von einer dauernden Trennung ausgegangen werden, wenn der Wille auch nur eines Ehepartners besteht, die eheliche Ge meinschaft dauerhaft zu beenden und sich dieser Wille durch Erklärungen nach außen manifestiert (BayVGH, U.v. 12.12.2007 - 24 B 06.2381 - juris Rn. 31).
  • VG München, 10.07.2008 - M 10 K 08.1317

    Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; endgültige Aufgabe der ehelichen

    Eine spätere Versöhnung und Wiederaufnahme der häuslichen Lebensgemeinschaft schließt andererseits die Annahme einer zuvor bereits eingetretenen endgültigen Trennung nicht aus (vgl. BayVGH vom 12.12.2007, Az.: 24 B 06.2381 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    Dabei kann von einer dauernden Trennung (dauernden Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft) ausgegangen werden, wenn der Wille auch nur eines Ehepartners besteht, die eheliche Gemeinschaft dauerhaft zu beenden und sich dieser Wille durch Erklärungen nach außen manifestiert (BayVGH, U.v. 12.12.2007 - 24 B 06.2381 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 10 CS 09.1252

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, wenn der Tod des Ehepartners

    Ob eine eheliche Lebensgemeinschaft endgültig beendet ist, kann aufgrund der Dauer des Getrenntlebens, den Erklärungen der Ehegatten gegenüber der Ausländerbehörde und im Ehescheidungsverfahren sowie anhand anderer Anhaltspunkte festgestellt werden (vgl. BayVGH vom 12.12.2007 Az. 24 B 06.2381).
  • VG Augsburg, 19.04.2021 - Au 1 S 21.612

    Erfolgloses vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Ablehnung der Verlängerung

    Von einer dauernden Trennung ist bereits dann auszugehen, wenn der Wille auch nur eines Ehepartners besteht, die eheliche Gemeinschaft dauerhaft zu beenden und sich dieser Wille durch Erklärungen nach außen manifestiert (BayVGH, U.v. 12.12.2007 - 24 B 06.2381 - juris Rn. 31).
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